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Unsere Hausordnung

"In diesem Haus wird gelebt und geliebt, wird getanzt und gelacht, ist es bunt und lustig.

Haben wir gemeinsam viel Spaß. Werden Fehler gemacht und verziehen. Geben wir eine zweite Chance, sind wir ehrlich und fair.

Sagen wir bitte und danke sind wir füreinander da. Ist es mal laut und leise. Sind wir eine Familie!"

Dies ist die allgemeine Nutzungsbedingung für unsere Ferienwohnung Schwaiger in Hochzillertal!

Um allen Mietern und Begleitpersonen einen angenehmen Aufenthalt gewähren zu können regelt die Hausordnung auf dieser Homepage die Grundvoraussetzung zur Miete unserer Ferienwohnungen.

Desweiteren behalten wir uns als Vermieter das Recht vor jederzeit Kontrollen im Schwaiger Haus durchzuführen, sowie diese auch ohne Vorankündigung zu betreten. Dies gilt ebenso in sich anbahnenden Schäden oder um solche zu beheben.

Maximale Personenzahl

Die Weitervermietung und/oder Überlassung der FEWO-Schwaiger an Dritte ist nicht gestattet.
Die maximal angegebene Personenzahl von 6 Personen darf nicht ohne Zustimmung des Vermieters überschritten werden.

Sollte diese Regelung nicht eingehalten werden so sind wir als Vermieter berechtigt, die restlich verbleibenden Urlaubstage aufzuheben und einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.

Sauberkeit

Die Ferienwohnung Schwaiger wird beim Abreisetag so verlassen wie Sie beim Anreisetag der Gäste übernommen worden ist d.h. Geschirr und Töpfe müssen sauber sein. Insbesondere bitten wir Sie Lebensmittel, sowie Zigarettenstummeln zu entsorgen. Bei der Kaffeemaschine soll regelmäßig der Kaffeesatz entleert werden.

Abtransport der Müllsäcke (schwarzer Restmüllsack sowie gelber Plastiksack) findet mit Ihrem bestellten Schimobil bei Abreise statt. 

Am Tag Ihrer Abreise legen Sie bitte um 08:00 Uhr die Bettwäsche vor die Haustüre.

Beim Verlassen der Wohnung bitten wir Sie die Geschirrspülmaschine falls noch nicht von Ihrem Frühstück ausgeräumt; einzuschalten. 

Sollten Sie unsere Forderung nicht wahrnehmen sind wir gezwungen einen Reinigungsaufpreis von 100.-€ zu verlangen.

RAUCHEN VERBOTEN! Zigarettenstummel sind in den vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen. 

Lautstärke

Genau wie unsere Ferienunterkunft ist uns auch gute Nachbarschaft wichtig. Die meisten unserer Nachbarn wohnen das ganze Jahr über in der Gegend, aber auch Kurzzeitgäste genießen immer wieder die Vorzüge der Region. Bitte achten Sie daher auf die Gemeinschaft und versuchen Sie den Lärmpegel besonders nach 22:00 Uhr auf ein Minimum zu beschränken. Wir sind überzeugt davon, dass Ihr Urlaub noch angenehmer sein wird, wenn Sie die Menschen und das Eigentum um Sie herum respektieren.

Verlorene Schlüssel

Der Mieter und deren Begleitpersonen haften für verlorene Schlüssel und verpflichten sich für die anfallenden Kosten (neuer Schlüssel und/oder Austausch des Schlosses) aufzukommen.

Konditionen

Alle Preise verstehen sich zzgl. Ortstaxe (Erwachsene ab 15 Jahren) € 1,50 pro Person/Tag

Anzahlung: € 500 bei Buchung, Restzahlung des Reisepreises 14 Tage vor Anreise

Kaution: € 400 diese wird bei ordnungsgemäßer Übergabe und einwandfreiem Zustand zurückbezahlt

Stornierungsbedingungen

Stornierungen sind nur schriftlich gültig

bis 3 Monate keine Stornierungsgebühr, 3 bis 1 Monat 40%, 1 Monat bis 1 Woche 70%, in der letzten Woche 90%

Ihre Reiseversicherung können Sie hier abschließen: www.europaeische.at

Haftung

Vom Vermieter wird keinerlei Haftung für alle eingebrachten Wertsachen des Mieters und deren Begleitpersonen übernommen.
Der Mieter und deren Begleitpersonen erklären hiermit ausdrücklich, die FEWO-Schwaiger sowie deren Gegenstände auf dem gesamten Gelände auf eigene Gefahr zu benutzen und den Vermieter von allen heraus abzuleitenden Regressansprüchen frei zu stellen, sowie schad- und klaglos zu halten. Desweiteren verpflichten sich der Mieter und deren Begleitpersonen, die gemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Mängel oder Gefahren des Mietobjektes und deren Gegenstände sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Der Mieter und deren Begleitpersonen haften für sämtliche Schäden und Beeinträchtigungen an der vermieteten FEWO-Schwaiger und deren Einrichtungsgegenständen sowie für Abnützungen, welche über den ordnungsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
Bei höherer Gewalt und/oder widrigen Umständen kann an den Vermieter kein wie auch immer gearteter Kostenersatzanspruch geltend gemacht werden. Sollte wegen höherer Gewalt ein längerer Aufenthalt in der Schwaiger-Hütte nötig werden, so sind diese Kosten vom Mieter und deren Begleitpersonen zu tragen.
 
Es gelten die allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006.

Kontakt

Familie Schwaiger
Neuhütten 17
6272 Kaltenbach / Tirol
Tel.: +43(0) 650 560 55 62
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Zahlungsarten

  • Vorkasse

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